Jeden 2. Montag im Monat bieten wir von 20:00 – 21:00 Uhr einen kostenfreien Online-Informationsabend an.
Dort erklären wir neben Symptomen auch Fördermöglichkeiten bei Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Schalten Sie sich einfach über folgenden Button zu:
Jessica Dippmann
Telefon: 0176/46298766
Sie möchten die Familien an Ihren Schulen zielgerichtet über LRS, Dyskalkulie und ADHS informieren? Gern organisieren wir an bestimmten Standorten auch kostenfreie Infoabendende vor Ort. Sprechen Sie uns gern an!
Liebe Eltern,
auf Basis unserer Erfahrungen bei mehreren Infoabenden zu LRS, Dyskalkulie und ADHS haben wir hier eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen mit den jeweiligen Antworten aufgeführt, damit Sie sich bestmöglich über die Lernschwierigkeiten Ihrer Kinder und mögliche Fördermaßnahmen informieren können.
Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie benötigen mehr Informationen? Melden Sie sich gern bei uns, um einen individuellen, kostenfreien Beratungstermin zu vereinbaren.
Nein, wir führen keine offizielle Diagnostik durch, sondern können nur eine grobe Einschätzung geben, ob eine solche sinnvoll wäre. Eine Diagnose erhalten Sie vom Schulamt, einem Kinder- und Jugendpsychologen oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ, regional bedingt andere Namen).
Im Rahmen der lerntherapeutischen Förderung wird dennoch eine Eingangsdiagnostik erhoben, um den individuellen Stand Ihres Kindes zu erfassen und einen zugeschnittenen Förderplan zu entwickeln. Diese ersetzt jedoch keine offizielle Diagnose.
Die Ursachen sind in der Regel vielschichtig und noch nicht vollständig geklärt. Zu großen Teilen liegt jedoch eine genetische Veranlagung vor. Diese führt zu neurobiologischen Veränderungen in den Bereichen des Gehirns, die für Lesen, Schreiben oder Rechnen zuständig sind. Faktoren wie z.B. die Gestaltung des Schulunterrichts, die Lernumgebung, die Eltern-Kind-Interaktion, Intelligenz, Motivation oder der Zugang zu Fördermöglichkeiten können die Ausprägung der Symptome positiv wie negativ beeinflussen, sind jedoch selten die zugrunde liegende Ursache.
In der Grundschule können in der Regel auch ohne Diagnose Maßnahmen im Rahmen des pädagogischen Ermessens der Lehrkraft durchgeführt werden, wie z.B. dem Kind mehr Zeit oder einen kleineren Aufgabenumfang zu gewähren.
Für einen Nachteilsausgleich im Sinne des Notenschutzes ist eine Diagnose der Teilleistungsstörung sowie die Anerkennung derer vom Schulamt nötig. Wird die Diagnostik nicht vom Schulamt selbst durchgeführt, ist es daher nötig, diesem das Gutachten des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-psychiaters zukommen zu lassen. Dieses können Sie entweder selbst beim Schulamt einreichen oder dem/der Klassenlehrer/in überreichen – die Lehrkräfte sind verpflichtet, dies an das Schulamt weiterzuleiten. Das Schulamt erteilt Ihrem Kind dann den pädagogischen Förderbedarf. Konkrete Maßnahmen des NTA werden dann in der Klassenkonferenz besprochen und Ihnen sowie dem Kind zur Unterschrift vorgelegt. Nutzen Sie im Vorfeld gern die Möglichkeit, gemeinsam mit den Lehrkräften und Ihrem Kind zu besprechen, welche Maßnahmen geeignet wären – Sie und Ihr Kind haben ein Mitspracherecht!
Jedes Bundesland verfügt über eigene Regelungen und eigene Maßnahmen zum NTA. Grundsätzlich gilt: Binden Sie Ihr Kind in die Gestaltung des NTA ein und fragen Sie es, welche Unterstützung es selbst für sinnvoll erachtet. Typische Maßnahmen sind das Gewähren von mehr Zeit bei Tests, kürzere Texte, eine größere Schriftart und mehr Zeilenabstand, das Markieren von Operatoren und wichtigen Infos in der Aufgabenstellung, das Nutzen eines Taschenrechners, vereinfachte Aufgaben (z.B. leichter zu rechnende Zahlen), das Nichtbewerten der Rechtschreibung, das Nutzen einer Vorlesefunktion und viele weitere. Sprechen Sie die Lehrkraft Ihrer Kinder an, sicher berät diese Sie gern, was individuell möglich ist.
Hier gilt bei einer Teilleistungsstörung: Weniger ist mehr! Wenn Sie merken, dass Ihr KInd bereits in den Grundlagen Schwierigkeiten hat, quälen Sie es nicht mit zusätzlichen Aufgaben zum aktuellen Schulstoff, sondern üben Sie lieber in kleinen Häppchen grundlegende Fertigkeiten. Spielerische Ansätze eignen sich sowohl beim Lesen und Schreiben als auch beim Rechnen. Vergessen Sie dabei nicht, dass Ihr Kind weder aus Faulheit noch aus Dummheit Fehler macht oder die Übungen verweigert, sondern weil es ihm sehr schwerfällt, diese zu erledigen. Geduldige Begleitung und Verständnis sind wichtig, um eine angenehme Lernatmosphäre zu schaffen, in der Ihr Kind sich selbst etwas zutraut und einen positiven Umgang mit Fehlern erlernt.
Das Lesen lässt sich am besten mit Texten üben, die das Kind interessieren. Eine größere Schrift oder farbig markierte Silben können das Erkennen von Wörtern erleichtern. Kreative Schreibanlässe oder z.B. das Verfassen eines Tagebuchs helfen den Kindern dann, erste eigene Texte zu verfassen. Kritisieren Sie dabei anfangs nicht jeden Fehler, sondern loben Sie das Kind, dass es den Text verfasst hat und besprechen Sie lieber später häufige Fehlerkategorien!
Das Rechnen lässt sich ebenso gut in den Alltag einbinden – beziehen Sie das Kind beim Einkaufen oder Kochen/Backen mit ein. Rechenoperationen und Mengenverständnis lassen sich am besten trainieren, wenn konkretes Material zum Ausprobieren und Erfahren der rechnerischen Handlung vorliegt – Bonbons, Würfel oder Legosteine reichen hierbei völlig aus.
Wir planen zurzeit eine WhatsApp-Community, um betroffenen Familien eine Plattform für den Austausch zu geben. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie daran interessiert sind!
Lerntherapie eignet sich bei Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Dyskalkulie oder auch bei ADHS und damit verbundenen, schulischen Schwierigkeiten. Man arbeitet an den Grundlagen des Lesens, Schreibens oder Rechnens und setzt am individuellen Stand des Kindes an, anstatt wie bei der Nachhilfe den aktuellen Schulstoff zu arbeiten. Zusätzlich hilft man dem Kind, eine Lernstruktur aufzubauen, sich selbst zu organisieren und psychische Beeinträchtigungen, die durch die Teilleistungsstörung ausgelöst wurden, zu beseitigen bzw. abzumildern.
Die Dauer ist immer individuell vom Kind und der vorliegenden Problematik abhängig. Wir veranschlagen in der Regel 1-2 Jahre. Bei einer Förderung durch das Jugendamt bestimmt dieses die bewilligte Dauer.
Der Vertrag ist monatlich kündbar, eine festgelegte Laufzeit wird nicht vereinbart.
Wir bieten an, die Lerntherapie bei Ihnen zuhause durchzuführen, um den Stress für Sie und Ihr Kind gering zu halten. Alternativ können wir evtl. eine Vereinbarung mit der Schule treffen oder unsere Therapieräume (wenn vorhanden) anbieten.
Die Förderung der LT übers Jugendamt läuft über den §35a SGB VIII (bestehende oder drohende seelische Behinderung). Das bedeutet , dass Ihr Kind durch die Teilleistungsstörung psychische, psychosomatische oder emotionale Schwierigkeiten hat – das ist bei LRS/DYS recht häufig der Fall. Dazu zählen z.B. Kopf- oder Bauchschmerzen, häufiges Weinen, innerlicher/sozialer Rückzug, Selbstabwertung, aggressives Verhalten, Stören des Unterrichts, Streit bei den HA, Schule schwänzen, bis hin zu Suizidgedanken.
Wenn Sie diese oder ähnliche Symptome bei Ihrem Kind erkennen, können Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst oder Fachbereich Eingliederungshilfe) vereinbaren. Die Mitarbeitenden können Ihnen genau sagen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Antragstellung abläuft. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gern leiten wir Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Personen vor Ort weiter.
Die Ursachen sind in der Regel vielschichtig und noch nicht vollständig geklärt. Zu großen Teilen liegt jedoch eine genetische Veranlagung vor. Diese führt zu neurobiologischen Veränderungen in den Bereichen des Gehirns. Vor allem ein Ungleichgewicht der Botenstoffe Dopamin und Noradrenalin spielt hier eine große Rolle. Da diese Stoffe, die notwendig sind, um Informationen von einer Nervenzelle zur nächsten zu transportieren, bei ADHS oft nicht in ausreichender Konzentration vorliegen, kommt es aufgrund der mangelhaften Informationsübertragung zu den typischen Symptomen. Vor allem die Bereiche im Gehirn, die für Handlungsplanung, Merkfähigkeit und Impulskontrolle zuständig sind, sind betroffen. Zum Teil sind diese Bereiche auch weniger stark ausgeprägt. Soziale Faktoren wie Erziehung, Eltern.Kind-Interaktion, das soziale Milieu etc. können dabei eine Ausprägung der Symptome begünstigen oder abmildern, sind aber nie ursächlich für deren Entstehung.
Kinder mit ADHS profitieren beim Lernen von klaren Strukturen und Routinen:
ADHS fällt unter den sonderpädagogischen Förderbedarf und wird in der Regel unter den emotional- sozialen Entwicklungsstörungen (ESE) eingruppiert. Dieser muss vom Schulamt geprüft und anerkannt werden. Wenden Sie sich am besten an Ihre:n Klassenlehrer:in oder direkt ans Schulamt, wenn Sie den Verdacht eines Förderbedarfs oder bereits eine ADHS-Diagnose haben.
Welche Maßnahmen am Ende für Ihr Kind hilfreich sind, sollte gemeinsam mit dem Kind, den Lehrkräften und Ihnen besprochen werden. Typische Unterstützungsmöglichkeiten sind Lärmschutzkopfhörer, das Bearbeiten von Leistungsabfragen in einem anderen Raum, das Gewähren von mehr Zeit bei Tests, kürzere Aufgabenstellungen und Texte, Rückzugsräume und die Möglichkeit, sich kurz zu bewegen, oder das Markieren von Operatoren und Details in der Aufgabe. Fidget-Toys und eine vermehrte positive Ansprache des KIndes im Unterricht können unabhängig von einem festgestellten Förderbedarf helfen, dem Kind den Schulalltag zu erleichtern. In schweren Fällen kann ein Schulbegleiter zur Unterstützung in Erwägung gezogen werden.
Die Schulbegleitung (I-Hilfe) läuft, genau wie die Lerntherapie, über den §35a SGB VIII (bestehende oder drohende seelische Behinderung). Das bedeutet , dass Ihr Kind durch die ADHS psychische, psychosomatische oder emotionale Schwierigkeiten hat. Dazu zählen Kopf- oder Bauchschmerzen, häufiges Weinen, innerlicher/sozialer Rückzug, Selbstabwertung, aggressives Verhalten, Stören des Unterrichts, Streit bei den HA, Schule schwänzen, bis hin zu Suizidgedanken.
Wenn Sie diese oder ähnliche Symptome bei Ihrem Kind erkennen, können Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst oder Fachbereich Eingliederungshilfe) vereinbaren. Die Mitarbeitenden können Ihnen genau sagen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Antragstellung abläuft. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gern leiten wir Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Personen vor Ort weiter.
Eine Lerntherapie ersetzt keine psychotherapeutische Behandlung der ADHS. Bei vorliegenden Problemen in der Schule und beim Lernen kann sie jedoch unterstützen und den Kindern langfristig Strategien vermitteln, die den Schulbesuch erleichtern. Augenmerk wird hier darauf gelegt, eine positive Lernstruktur aufzubauen. Es werden Methoden der Selbstinstruktion im Hinblick auf das Arbeitsverhalten erarbeitet, konkrete Lernstrategien besprochen und die Selbstorganisation des Schulalltags eingeübt, z.B. in dem Checklisten zum Erledigen der Hausaufgaben angefertigt werden. Auch Entspannung, der Aufbau eines positiven Selbstwertgefühls und der Umgang mit potentiellem Mobbing oder sozialen Schwierigkeiten werden thematisiert.
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