Herzlich Willkommen!
Am Standort Kreis Bergstraße bieten wir Nachhilfe in allen Fächern an.
Seit 2020 bringen wir Schülerinnen und Schüler in der schulbegleitenden Lernförderung mit sorgfältig ausgewählten Lehrkräften zusammen. Im Einzelunterricht gehen wir individuell auf die Kinder und Jugendlichen ein.
Wir geben Nachhilfe in allen Fächern, insbesondere in Mathe, Deutsch und Englisch. Wir unterstützen darüber hinaus Geflüchtete im Rahmen von DaZ (Deutsch als Zweitsprache) bzw. DaF (Deutsch als Fremdsprache).
Eine Kostenübernahme über das Bildung- und Teilhabe-Paket ist möglich (siehe unten).
Bei Bedarf, Fragen oder Anregungen melden Sie sich gerne, ebenso, falls Sie Interesse haben, sich als Nachhilfelehrkraft zu engagieren und stundenweise einer erfüllenden Tätigkeit nachgehen möchten.
Ihr Jochen Hebel
Koordinator für Lernförderung Metropolregion Rhein-Neckar
Wir suchen derzeit noch engagierte Nachhilfelehrer*innen, die unser Projekt unterstützen! In den Stellenausschreibungen finden Sie mehr Infos.
Nachhilfe – individuell und effektiv
Effektive Nachhilfe hilft Ihrem Kind das Klassenziel zu erreichen. Unsere Lehrer bieten individuelle außerschulische Lernförderung als Ergänzung zum regulären Förderangebot der Schule.
Einzel- und Gruppenunterricht
Gern planen wir individuell mit Ihnen die Unterrichtsstunden, in denen wir ganz speziell auf Ihre Fragen und die Ihres Kindes eingehen werden. Dies eignet sich besonders, um den Unterrichtsstoff individuell nachzuarbeiten und auf Prüfungen vorzubereiten. Die Terminabsprache ist hierbei sehr flexibel und lässt sich natürlich nach Ihren Wünschen gestalten.
Kostenübernahme der Nachhilfe durch Bildung und Teilhabe
Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets?
Ihr Kind besucht eine allgemein- oder berufliche Schule (ohne Ausbildungsvergütung) und hat schlechte Noten oder ist sogar versetzungsgefährdet? Dann haben Sie bis zum Ende des 25. Lebensjahres Ihres Kindes Anspruch auf Kostenübernahme der Nachhilfe durch Bildung und Teilhabe, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
Die »Leistungen für Bildung und Teilhabe« werden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe für hilfsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erbracht – für jede Schulform und Klassenstufe.
Die Übernahme der Kosten erhalten auch Kinder aus schutzsuchenden Familien: Ihr Kind nimmt am deutschen Schulunterricht teil und erreicht aufgrund von Verständnisproblemen bei den Lehrinhalten die Lernziele nicht? Der Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, ist der frühzeitige und unbürokratische Zugang zu Bildung und individueller Förderung.
Ihre Vorteile der Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets:
Spezielle Vorteile für Kinder aus schutzsuchenden Familien:
Wie stelle ich den Antrag auf Lernförderung?
Mit unserer Lerntherapie im Kreis Bergstraße unterstützen wir Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei der Bewältigung von Teilleistungsstörungen. Zu den bekanntesten Störungen zählen die Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) und die Rechenschwäche (Dyskalkulie). Im Unterschied zur Nachhilfe werden in der Lerntherapie keine Wissenslücken geschlossen oder der Stoff vertieft, sondern Grundlagen und Strukturen aufgebaut sowie die psychischen Voraussetzungen für ein selbstständiges Lernen geschaffen.
Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme der Lerntherapie beim Jugendamt Kreis Bergstraße zu stellen. Dabei fällt die Lerntherapie unter § 35a, SGB VIII (Eingliederungshilfe). Für einen erfolgreichen Antrag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ausbildung Lerntherapie
Bei der systemisch-integrativen Lerntherapie handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Dabei steht der Mensch als „Experte“ seiner eigenen Stärken und Schwächen im Vordergrund. Er oder Sie verfügt bereits über zahlreiche Fähigkeiten und Ressourcen, um anstehende Herausforderungen zu meistern. Diese gilt es im Sinne eines ressourcenorientierten Arbeitens hervorzuheben und zu fördern. Im Rahmen der Lerntherapie wird dieses Verfahren von einer umfassenden Diagnostik sowie einem individuellen Förderplan ergänzt. Das Umfeld der Kinder wird dabei ebenso berücksichtigt wie aktuelle Erkenntnisse aus Pädagogik, Fachdidaktik, Psychologie und Medizin.
Der Bund für Lernförderung bildet pädagogisches Fachpersonal zu Lerntherapeut*innen aus (z.B. Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Erziehungswissenschaftler*innen oder Lehrkräfte). Die Weiterbildung zum/zur Lerntherapeut*in ist durch den Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) zertifiziert.
Die Lerntherapie beinhaltet insbesondere:
Sollten Sie sich für die Lerntherapie Weiterbildung im Kreis Bergstraße interessieren, melden Sie sich gern bei der jeweiligen Standortleitung, um weitere Informationen zur Lerntherapie Ausbildung im Kreis Bergstraße zu erhalten.
Wir beraten Sie gern.
Bensheim, Hessen, Deutschland
Ihr Weg zu uns!
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten für uns tätig werden?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Sie erreichen die Zentrale vom Bund für Lernförderung von
Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr.
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Telefonnummer: 03834 / 35 262 38
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